Gesetze & Regelungen rund um die Weiterbildung
Weiterbhildung - geregelt durch Gesetze
Weiterbildungsmaßnahmen sind durch Gesetze geregelt. Vor allem solche, die zu einem beruflichen Aufstieg durch eine Weiterbildung führen.
Die Bundesagentur für Arbeit spricht dabei von sogenannten Fortbildungsordnungen. Diese gewährleisten die Durchführung von Aufstiegsfortbildungen. Zwei Gesetze bilden die Grundlage für diese Regelungen, die den Anspruch auf Weiterbildung garantieren sollen: Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO). Fortbildungsverordnungen regeln die Prüfungsbedingungen einer Weiterbildung. Sie definieren das Ziel, den Inhalt und den Anspruch der Prüfung und bestimmen die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses.
Gesetze zur Weiterbildung auf Bundesebene
Fortbildungsverordnungen, die von der Bundesregierung erlassen worden sind, gelten in jedem Bundesland. Es gibt auch Fortbildungsverordnungen, die auf Landesebene gelten. Das können beispielsweise Technikerausbildungen oder Berufe im Sozialwesen sein. Prüfungen werden meist von Stellen abgenommen, die in der jeweiligen Berufsbranche zuständig sind. Landwirtschaftskammer, Industrie- und Handelskammer sind solche Institutionen. Weiterbildungsangebote sollen möglichst praxisnah sein. Deswegen, so die Bundesagentur für Arbeit, würden Fortbildungsprofile und -verordnungen gemeinsam mit Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis erarbeitet.
Kritik
Um den Anforderungen des Arbeitsmarkts gerecht zu werden, müssten bestehende Fortbildungsverordnungen fortwährend überarbeitet werden. In der Bundesrepublik gibt es derzeit ungefähr 75 Fortbildungsbeschlüsse. Circa 500 Regelungen wurden bisher von den Kammern erlassen. Fortbildungsmaßnahmen, die auf Gesetzen basieren haben einen Vorteil: Sie haben bundesweit einheitliche Abschlussbezeich- nungen. Das bewirkt eine Vergleichbarkeit von Prüfungen und Abschlüssen.
Jüngst hat aber auch die gewerkschaftliche Initiative „Bundesregelungen für Weiterbildung“ Kritik zum Weiterbildungssystem in Deutschland geäußert. In ihrem Konzept „Notstand: Weiterbildung in Deutschland“ fordern sie Maßnahmen, die gewährleisten, „dass die Bedingungen für die Teilnahme an Weiterbildungs- maßnahmen in den Bundesländern nicht mehr so stark wie bisher auseinander- klaffen“. Notfalls könne dies auch eine Änderung des Grundgesetzes erfordern. Gesetze, die in Deutschland die Weiterbildung regeln, müssten verstärkt auf Bundesebene gelten.