Vollzeit vs. Teilzeit Teil 2
Seminar-Besuch im ‚Bildungsurlaub‘
Nicht vergessen werden sollte das staatliche Angebot, Bildungsurlaub für den Besuch von Seminaren zur Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Bei einem Bildungsurlaub handelt es sich um zusätzliche Urlaubstage, die für die Teilnahme an Weiterbildungs- maßnahmen oder für Bildungsreisen in Anspruch genommen werden können. Da Bildung Ländersache ist, entscheiden die Bundesländer separat über die Regelungen zum Bildungsurlaub. Hierfür ist entscheidend, in welchem Bundesland der Arbeitgeber des Seminar-Teilnehmers (nicht der Arbeitnehmer selbst) ansässig ist.
Grundsätzlich gibt es zahlreiche Anbieter und Seminare, die für die Inanspruch- nahme von Bildungsurlaub anerkannt sind. Welche genau, kann in entsprechenden Anerkennungsverzeichnissen der Länder eingesehen werden. So ließe sich trotz eigentlicher Vollzeit-Berufstätigkeit auch die Vollzeit-Weiterbildung realisieren.
(Kopie 1)
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