Berufliche Weiterbildung Teil 2
Betriebliche Weiterbildung
Zu unterscheiden ist die berufliche Weiterbildung von der betrieblichen Weiterbildung. Bei der betrieblichen Weiterbildung, die der Arbeitgeber vorschreibt, werden die Arbeitnehmer im Betrieb oder durch beauftrage Bildungsträger weitergebildet. Der Betreib trägt dabei in der Regel die Kosten.
Es gibt aber Modelle der betrieblichen Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führen. So wird in einem Betrieb die berufspraktische Ausbildung unternommen und begleitender Fachunterricht an einer Berufsschule besucht. Dabei handelt es sich meistens um verkürzte Ausbildungen im Vergleich zu Erstausbildungen, da eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufserfahrung vorausgesetzt werden. Bei dieser Form der betrieblichen Weiterbildung handelt es sich dann um Umschulungen.
Finanzierung der beruflichen Weiterbildung
Grundsätzlich muss die berufliche Weiterbildung, die auf Wunsch des Weiterbildungswilligen angestrebt wird, von diesem auch finanziell selbst getragen werden. Es gibt aber auch Fälle in denen die berufliche Weiterbildung von staatlicher Seite übernommen oder unterstützt wird. Die Agentur für Arbeit kann die Kosten der beruflichen Weiterbildung übernehmen, wenn es sich um eine Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme für Arbeitslose handelt oder diese aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.
Beruflich Weiterbildung im Ausland?
Es gibt auch die Möglichkeit eine berufliche Weiterbildung im Ausland durchzuführen. Die damit verbundenen Kosten sind dabei meist höher. Dafür gibt es Organisationen, die für bestimmte Zielgruppen, unterstützende Programme für eine berufliche Weiterbildung im Ausland bieten.