Einführung einer Weiterbildungsprämie
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Einführung einer Weiterbildungsprämie

Einführung einer Weiterbildungsprämie

 

Das Bundeskabinett beschließt Reformen zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung insbesondere für Langzeitarbeitslose und gering qualifizierte Arbeitsnehmer. Dazu gehört die Einführung einer Weiterbildungsprämie bei erfolgreichem Abschluss einer Weiterbildung.

Das erklärte Ziel bei der Stärkung der Weiterbildung ist der verbesserte Zugang von gering qualifizierten Arbeitsnehmern sowie von Langzeitarbeitslosen zu einer abschlussbezogenen Weiterbildung, heißt es in der heutigen Bundeskabinettsitzung. Zwei Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wurden beschlossen sowie ein Gesetzesentwurf zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung vorgelegt.

Um die Motivation und das Durchhaltevermögen von Teilnehmern abschlussbezogener Weiterbildungen zu stärken, wird eine Weiterbildungsprämie eingeführt. Beim Bestehen einer durch die Ausbildungsverordnung vorgeschriebenen Zwischenprüfung erhalten die Teilnehmer eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro, beim Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro. Diese Neuregelung ist zunächst befristet für Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2020 beginnen.

Die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen wird durch flexiblere Förderungen fortentwickelt. Neuregelungen im Recht der beruflichen Weiterbildung greifen auch in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. So können Arbeitnehmer, die noch nicht über einen Berufsabschluss verfügen, Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen (z.B. in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik oder Informations- und Kommunikationstechnologien) erhalten, um sich damit auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung vorzubereiten.


03.02.16