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Steuern sparen

Die Entscheidung sich weiterbilden zu wollen fällt nicht immer leicht. Vor allem, wenn mit Argusaugen auf den eigenen Kontostand geschielt wird. Es gibt Möglichkeiten Geld zu sparen. Auch bei der Weiterbildung.

Weiterbildung kostet. Neben der Eruierung von möglichen Fördermitteln, gibt es noch eine andere Option, um dem Geldbeutel etwas Gutes zu tun. Teilnehmer von Weiterbildungsmaßnahmen können die gesamten oder wenigstens einen Teil der Ausgaben von der Steuer absetzen. Wie geht das? Kosten für ein Seminar, Lehrgang oder Workshop gelten als Werbungs- kosten. Und die sind im Regelfall vollständig von der Steuer absetzbar.

Werbungskosten

Werbungskosten, dass können Lehrgangsbeiträge oder Seminargebühren sein. Auch anfallende Materialkosten, etwa Lehrbücher oder Schreibutensilien, sind als solche Aufwendungen definiert. Oft ist der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme mit einer Reise verbunden. Sinnvolle Seminare werden nicht immer vor der eigenen Haustür in der Heimatstadt angeboten. Fahrt- und Übernachtungskosten können (von Fall zu Fall verschieden) auch als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein.

Berufsbezogene Weiterbildung

Doch nicht jede Weiterbildungsmaßname ist steuerlich absetzbar. Sie machen einen Sprachkurs nur aus eigenem Interesse? – So eine Weiterbildung für private Zwecke hat steuerlich keine Relevanz. Die Weiterbildungsmaßnahme muss berufsbezogene Ziele verfolgen. Per Definition muss es sich um eine Fortbildung handeln. Beispiele: Sie absolvieren einen Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung oder Sie befinden sich im Universitätsstudium einer Berufsakademie.

Zwei Aspekte schließt die Einschränkung ‚berufsbezogen‘ mit ein. Erstens: Die Weiterbildung fördert die stärkere Qualifikation für den gegenwärtigen Beruf. Zweitens: Der Erwerb neuer Kenntnisse dient der Wiederaufnahme einer vorher ausgeübten Tätigkeit. Beim letzteren Aspekt handelt es sich bei der Steuer um vorab entstandene Werbungskosten.

Steuer-Dickicht

Inwiefern die Weiterbildungsmaßnahme von der Steuer absetzbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise von Art und Umfang der Maßnahme. Die steuerliche Absetzbarkeit einer Weiterbildung kann sehr unterschiedlich ausfallen und ist von Fall zu Fall verschieden. Falls Sie sich im Steuerdschungel verlaufen, sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.

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